Gasprüfung DVGW G607
Flüssiggasanlagen in privat genutzten Fahrzeugen
In Wohnwagen, Reisemobil, Boot muss die komplette Gasanlage alle zwei Jahre von einem Sachkundigen auf Dichtigkeit geprüft werden.
Druckregler mit Sicherheitsventil, Manometer und Kombianschluß müssen größten Belastungen standhalten, deshalb sollte man beim Kauf auf Marken-Qualität achten.
Bei einer Gasprüfung nach G 607 wird die gesamte Gasanlage auf Herz und Nieren geprüft. Folgende Überprüfungen führt der Sachkundige durch:
- Überprüfen der Gasanlage (komplett bis zu jedem Gasgerät) mit einem Dichtprüfgerät auf Dichtigkeit
- Überprüfen der Abgasführung hinsichtlich der Dichtigkeit gegenüber dem Innenraum (evtl. beschädigte Abgasrohre)
- Bei Heizgeräten: Überprüfen des Wärmetauschers auf Dichtigkeit
- Überprüfen des Kamins und die Verbindung zum Abgasrohr
- Überprüfen, ob die Abgasführung steigend verlegt ist und ob die Abgasrohre aus dem richtigen Material bestehen (z.B. bei den Heizungen Trumatic S unbedingt aus Edelstahl, bei Trumatic C und E aus Aluminium)
- Überprüfen des Gasdruckreglers (an der Gasflasche) auf den richtigen Schließ – und Fließdruck
- Durchführen einer Brennprobe
- Überprüfen der einwandfreien Funktion der Zündsicherung
- Allgemeine Überprüfung der Verlegung der Gasleitung (evtl. Korrosion, Befestigung, Wanddurchführung, etc.)
Ist die Gasprüfung abgeschlossen und die gesamte Gasanlage ohne Mängel, bestätigt der Sachverständige dies in der Prüfbescheinigung „DVGW Arbeitsblatt nach G 607“ (gelbes Heft A5) durch seinen Sachverständigen-Stempel und seine Unterschrift. Ähnlich wie bei der Hauptuntersuchung wird nun an gut sichtbarer Stelle die Prüfplakette aufgeklebt. Diese gilt für zwei Jahre und trägt die Jahreszahl an dem die Gasanlage erneut überprüft werden muss (aktuelles Jahr + 2 Jahre).
Wichtig: Achten Sie beim Kauf eines Fahrzeugs mit Gasanlage darauf, dass Ihnen diese Prüfbescheinigung sowie die Bedienungsanleitungen für alle im Fahrzeug befindlichen Gas-Geräte ausgehändigt werden.
Achten Sie auch während des Jahres auf ordnungsgemäße Anschlüsse, Leitungen und Ventile. Außerdem gilt: Gashähne bei Nichtgebrauch des angeschlossenen Geräts absperren und ausreichende Belüftung (Lüftungsöffnung ca. 100 cm²) des Gasflaschenkastens sicherstellen.